Als Vertragsarzt am ÄBD teilnehmen
Sie möchten im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen mitarbeiten? Kein Problem, auch wenn Sie ehemalige Vertragsärztin bzw. ehemaliger Vertragsarzt oder Vertragsärztin/-arzt aus einem anderen Bundesland sind.
Jede niedergelassene Vertragsärztin und jeder niedergelassene Vertragsarzt in Hessen muss Bereitschafstdienste in seinem ÄBD-Bezirk übernehmen, kann aber freiwillig auch in anderen ÄBD-Bezirken arbeiten.
Wer kann vereinfacht am ÄBD Hessen teilnehmen?
Durch ein vereinfachtes Verfahren können zur Teilnahme am ÄBD Hessen zugelassen werden:
- ehemalige Vertragsärztinnen und -ärzte aus einem anderen Bundesland
- niedergelassener Vertragsärztinnen und -ärzte (zusätzlich zur ÄBD-Dienstpflicht in anderem ÄBD-Bezirk arbeiten)
- ermächtigte Ärztinnen und Ärzte nach § 31 a der Zulassungsverordnung Ärzte (Ärzte-ZV)
- angestellte Ärztinnen und Ärzte nach § 32 b Ärzte-ZV in Verbindung mit § 95 Absatz 9 SGB V (zusätzlich zur Ausübung von Diensten im Rahmen der Dienstverpflichtung des Arztsitzinhabers = Arbeitgebers)
- angestellte Ärztinnen und Ärzte im Medizinischem Versorgungszentrum nach § 95 Absatz 2* Satz 6 SGB V (MVZ) (zusätzlich zur Ausübung von Diensten im Rahmen der Dienstverpflichtung des MVZs = Arbeitgebers)
Das geht auch: als Nicht-Vertragsarzt am ÄBD Hessen teilnehmen.
Beantragen Sie die Teilnahme am ÄBD Hessen
Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Schicken Sie uns einfach einen kurzen Lebenslauf, Ihre Kontaktdaten und den gewünschten Einsatzort (ÄBD-Bezirk) zu (siehe Ansprechpartner). bereitschaftsdienst.kassel(at)kvhessen(.)de. Wir leiten Ihre Anfrage an die Obleute des jeweiligen ÄBD-Bezirks weiter, die sich dann bei Bedarf bei Ihnen melden.
Schritt 2: Nachweise einreichen
In der Bestätigungsmail werden wir Sie nach den benötigten Nachweisen fragen. Bitte schicken Sie dann folgende Unterlagen an uns zurück:
- Teilnahmeerklärung am Ärztlichen Bereitschaftsdienst
- Erklärung zum Nachweis einer Ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung
Bitte beachten Sie, dass eine Beitragsrechnung Ihrer Versicherung leider nicht ausreicht. Für uns muss ersichtlich sein, dass die Versicherung aktuell besteht und die Ärztlichen Bereitschaftsdienste (ohne dienstliche Einschränkung) abgedeckt sind
- Erhebungsbogen Arzt-Stammdaten
aktueller Arztregisterauszug aus dem jeweiligen Bundesland (für Vertragsärzte aus einem anderen Bundesland)
Schritt 3: Genehmigung erhalten
Sind Ihre Unterlagen vollständig und positiv geprüft, schicken wir Ihnen eine schriftliche Teilnahmegenehmigung inklusive ÄBD-Betriebsstättennummer.
Schritt 4: Melden Sie sich bei der LÄKH an
Melden Sie sich bei der Landesärztekammer Hessen als Mitglied oder Zweitmitglied (falls Sie bereits in einem anderen Ärztekammerbereich, also außerhalb Hessens, tätig sind) an. Dazu sind Sie verpflichtet, sobald Sie im ÄBD in Hessen tätig sind. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der Landesärztekammer Hessen.
ÄBD-Seminare
Vertragsärzte und Nicht-Vertragsärzte, die im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen arbeiten, müssen gegebenenfalls vorher ein Seminar besuchen, das sie auf die Tätigkeit im ÄBD vorbereitet. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), die Landesärztekammer Hessen und die Heidelberger Medizinakademie bieten entsprechende Seminare an.
Ansprechpartner
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Dispositionszentrale
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7434
bereitschaftsdienst.kassel(at)kvhessen(.)de