Nutzungshinweise und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bestimmte Angebote dieser Internetseiten bedürfen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) oder Allgemeiner Teilnahmebedingungen (ATB), denen die Nutzer durch die Nutzung der Angebote zustimmen. Lieferanten und Dienstleister können hier zudem die Einkaufsbedingungen der KVH einsehen
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise zum Datenschutz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der von der Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin erstellten Jobbörse sowie der von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) erstellten Jobbörse durch Interessenten und Anbieter von Praxen, Ärzten in Weiterbildung (ÄiW) und Studierenden.
§ 1 Allgemeines
Die Jobbörse bietet Interessenten und Anbietern unentgeltlich eine Online-Plattform für die Suche und das Angebot von
- ambulanten Weiterbildungsstellen
- stationären Weiterbildungsstellen
- potenziellen Ärzten in Weiterbildung (ÄiW)
§ 2 Zugriff auf die Datenbank der Jobbörse
Die Koordinierungsstelle und die KVH ermöglichen Interessenten für die Vermittlung einer Stelle den kostenlosen Zugriff auf die ihnen vorliegenden Angebote. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieses Zugriffs besteht nicht.
§ 3 Verwendung der gewonnenen Informationen und Daten durch den Nutzer
(1) Die durch den Zugriff auf die Angebote der Jobbörsen gewonnenen Informationen dürfen nur persönlich und nur im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem nachgefragten Angebot verwendet werden.
(2) Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte) an den Jobbörsen, Daten und eingestellten Inhalten liegen ausschließlich bei der Koordinierungsstelle beziehungsweise der KVH. Etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt. Der Interessent hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der durch die Jobbörsen zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen. Eine automatisierte Abfrage zum Beispiel durch Skripte ist nicht gestattet. Urheberrechtshinweise oder sonstige Schutzvermerke auf den Websites der Koordinierungsstelle und der KVH dürfen nicht verändert werden.
(3) Der Nutzer darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig noch teilweise oder in Auszügen verwenden oder an Dritte weitergeben. Dies gilt insbesondere zum Aufbau einer eigenen Jobbörse in jeder medialen Form und / oder für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und / oder für eine sonstige gewerbliche Verwertung sowie für eine Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Jobbörse oder ihrer einzelnen Elemente mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken.
(4) Alle Daten, die die Koordinierungsstelle von Interessenten erlangt, zum Beispiel durch die Registrierung mit Namen und Adresse, werden von uns unter Beachtung der geltenden Regelungen gespeichert und verarbeitet. Insoweit gelten die Bestimmungen in der Datenschutzerklärung.
§ 4 Keine Gewähr für die Inhalte von Angeboten
(1) Jeder Anbieter verpflichtet sich, ausschließlich rechtmäßige Angebote einzustellen und die an die Koordinierungsstelle und KVH übermittelten Daten und Informationen sorgfältig zu prüfen. Koordinierungsstelle und KVH behalten es sich vor, rechtswidrige Angebote ohne Nennung von Gründen nicht freizuschalten oder zu löschen.
(2) Jeder Anbieter verpflichtet sich darüber hinaus, sein Angebot zu deaktivieren, wenn dieses nicht mehr verfügbar oder nicht mehr in der angebotenen Form verfügbar ist.
(3) Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (wie Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter stellt die Koordinierungsstelle von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber der Koordinierungsstelle geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung aller damit verbundenen Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.
(4) Bei der Zusammenführung von Anbietern und Interessenten vermitteln Koordinierungsstelle und KVH lediglich die von den Anbietern gegebenen Informationen. Koordinierungsstelle und KVH übernehmen keine Gewähr für deren inhaltliche Richtigkeit, mögliche Konditionen oder Versprechen. Eine Haftung der Koordinierungsstelle im Zusammenhang mit dem Inhalt der Informationen scheidet insoweit aus.
§ 5 Geltendes Recht
Die rechtliche Beziehung zwischen der Koordinierungsstelle, der KVH und allen Anbietern, Interessenten und sonstigen Nutzern richtet sich nach deutschem Recht.
§ 6 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Koordinierungsstelle als vereinbart.
§ 7 Änderung dieser AGB / Salvatorische Klausel / Textform
(1) Koordinierungsstelle und KVH behalten sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Koordinierungsstelle und KVH werden den Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
(2) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags oder einer Vereinbarung hierüber bedürfen der Textform.
Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB) für Veranstaltungen und Fortbildungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).
§ 1 Allgemeines
(1) Die ATB gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der KVH im Rahmen der Fort- und Weiterbildung angeboten und durchgeführt werden.
(2) Soweit nachfolgend der Begriff „Teilnehmer“ "Vertragsärzte", "Vertragspsychotherapeuten", "Mitarbeiter", "Referent" verwendet wird, erfolgt die Verwendung dieser Bezeichnung geschlechtsneutral aus Gründen der besseren Lesbarkeit der ATB.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden auf das vorliegende Vertragsverhältnis keine Anwendung.
§ 2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung zu den angebotenen Fort- und Weiterbildungen (auch sog. E-Learning Fort- und Weiterbildungen) erfolgt online auf der Internetseite der KVH. Ein aktiviertes persönliches Benutzerkonto ist der Zugang zu diesen Fort- und Weiterbildungsangeboten und Voraussetzung für eine Anmeldung. Eine Anmeldung kann grundsätzlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Veranstaltungsportal der KVH erfolgt ist. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang der Anmeldung ist die Zugangsbestätigung der KVH, die jeweils in elektronischer Form an die hinterlegte E-Mailadresse (über das Veranstaltungsportal) übersandt wird.
(2) Sollte die Anmeldung nicht innerhalb der Anmeldefrist zugegangen sein, liegt es im Ermessen der KVH, diese zu berücksichtigen.
(3) Abweichend von den Absätzen (1) und (2) ist die Anmeldung bei Fort- und Weiterbildungen, die als sog. E-Learning angeboten werden, in dem Zeitpunkt verbindlich, in dem die Buchung erfolgreich abgeschlossen wurde.
§ 3 Teilnehmerkreis und Teilnehmerzahl
(1) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die angebotenen Veranstaltungen richten sich an hessische Vertragsärzte, -psychotherapeuten sowie deren Mitarbeiter, Niederlassungsinteressierte und Studierende.
(2) Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung oder verspäteter Anmeldung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer eine Benachrichtigung (Aufnahme auf die Warteliste).
(3) Programmänderungen aus wichtigem Grund behält sich die KVH als Veranstalter vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen oder einen anderen Veranstaltungsort festzulegen.
§ 4 Teilnahmegebühren
(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr pro Teilnehmer entspricht dem im Veranstaltungsportal ausgewiesenen Betrag. In der Teilnahmegebühr sind sämtliche Veranstaltungsunterlagen sowie gegebenenfalls Getränke, Pausensnack und Essen enthalten.
(2) Die Teilnahmegebühr wird mit Rechnungsstellung fällig und ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
§ 5 Stornierung der Teilnahme
(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen dringenden Gründen kann die Veranstaltung verschoben oder mit anderen Veranstaltungen zusammengelegt werden. In diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
(2) Die KVH ist berechtigt, die Veranstaltung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen abzusagen. Die KVH ist berechtigt, in den Fällen des § 5 Abs.1 Satz 1 die Veranstaltung unter Mitteilung der maßgeblichen Gründe, insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung des Referenten, abzusagen. In beiden Fällen wird keine Teilnahmegebühr fällig.
(3) Ansprüche auf Ersatz von Reisekosten, wegen Verdienstausfall oder für entstehenden Mehraufwand bei anderweitigen Fortbildungsmaßnahmen, können nicht gegen die KVH geltend gemacht werden.
(4) Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne eine Angabe von Gründen kostenfrei zu stornieren. Geht die Stornierung binnen 13 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bei der KVH ein, wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Die Stornierung muss innerhalb des Veranstaltungsportals der KV Hessen oder schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang der Stornierung ist die Eingangsbestätigung der KVH.
(5) Da Veranstaltungen, die als sog. E-Learning angeboten werden, unmittelbar nach der erfolgreich abgeschlossenen Buchung abrufbar sind und an keinen im Voraus fest bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind, ist eine Stornierung derartiger Veranstaltungen ausdrücklich nicht möglich.
§ 6 Urheberrechte / Nutzungsrechte
Die Rechte an den den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten und überlassenen Unterlagen verbleiben bei dem jeweiligen Referenten. Vervielfältigung, Verbreitung sowie alle weiteren Verwertungshandlungen der den Teilnehmern zur Verfügung gestellten und überlassenen Unterlagen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der KVH sowie des Referenten. Im Falle einer genehmigten Verwertung der überlassenen Unterlagen sind der Referent und die KVH ausdrücklich in ihren jeweiligen Funktionen (Rechteinhaber beziehungsweise Veranstalter) zu benennen.
§ 7 Garantie
Die KVH übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der im Rahmen der Veranstaltung oder in den Unterlagen erteilten Ratschläge und für die wirtschaftliche Verwertbarkeit der vermittelten Kenntnisse.
§ 8 Haftung
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 9 Angaben des Anmelders / Datenschutz
(1) Die KVH weist darauf hin, dass der Teilnehmer bei der Anmeldung seine korrekte und vollständige Anschrift angeben muss.
(2) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die von ihnen erhobenen Daten von der KVH in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Die KVH gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer im Übrigen mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten nach Maßgabe der hier einsehbaren Datenschutzbestimmungen einverstanden.
§ 10 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der KVH in Frankfurt am Main als vereinbart.
§ 11 Änderung dieser ATB / Salvatorische Klausel / Textform
(1) Die KVH behält sich vor, diese ATB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Teilnehmer zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen ATB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Die KVH wird den Teilnehmer in der Mitteilung, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
(2) Sofern eine Bestimmung dieser ATB unwirksam ist oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder eine Vereinbarung hierüber bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Benutzung des von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) erstellten Portals Praxisbörse durch Interessenten und Anbieter von psychotherapeutischen und medizinischen Praxen sowie Kooperationsformen.
§ 1 Allgemeines
Die Praxisbörse bietet Interessenten und Anbietern unentgeltlich eine Online-Plattform für
- Käufe und Verkäufe von medizinischen und psychotherapeutischen Praxen
- Suche und Angebote von medizinischem / psychotherapeutischem Praxispersonal
- Suche und Angebote von Assistenzen und Vertretungen
- Suche und Angebote von Kooperationen / strategischen Partnerschaften, um einen reibungslosen Praxisbetrieb in allen Phasen zu gewährleisten.
Interessenten und Anbieter sind die (potenziellen) Mitglieder der KVH: Ärzte und Psychotherapeuten können bestehende Praxisräume sowie Anstellungen anbieten oder suchen. Kommerzielle Angebote (etwa von Immobilienhändlern/-vermittlern) werden nicht veröffentlicht.
§ 2 Zugriff auf die Datenbank der Praxisbörse
(1) Die KVH ermöglicht den Interessenten für einen Praxiskauf und für Kooperationen und / oder strategische Partnerschaften sowie den Suchenden für eine Anstellung in einer medizinischen / psychotherapeutischen Praxis den kostenlosen Zugriff auf die in der Datenbank der KVH enthaltenen Angebote.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieses Zugriffs besteht nicht. Die KVH kann die Nutzung jederzeit und ohne Angabe von Gründen untersagen.
§ 3 Verwendung der gewonnenen Informationen und Daten
(1) Die durch den Zugriff auf die Datenbank Praxisbörse der KVH gewonnenen Informationen dürfen nur persönlich und nur im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem nachgefragten Angebot verwendet werden.
(2) Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte) an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei der KVH; etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
(3) Der Interessent hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der durch die Praxisbörse der KVH zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen. Eine automatisierte Abfrage beispielsweise durch Skripte ist nicht gestattet. Urheberrechtshinweise oder sonstige Schutzvermerke auf der Website der KVH dürfen nicht verändert werden. Der Interessent darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig noch teilweise oder in Auszügen verwenden:
- zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und / oder
- für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und / oder
- für eine sonstige gewerbliche Verwertung.
(4) Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder ihrer einzelnen Elemente mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig. Jede Weitergabe an Dritte und jede Nutzung zu anderen Zwecken ist untersagt.
(5) Alle Daten, die die KVH von Interessenten erlangt, zum Beispiel durch die Registrierung mit Namen und Adresse, werden von uns für sich aus dem Mitgliederauftrag ergebende Zwecke gespeichert und verarbeitet. Es erfolgt keine Herausgabe der Daten an Dritte.
§ 4 Keine Gewähr für Inhalte von Angeboten
(1) Jeder Anbieter verpflichtet sich, ausschließlich seriöse Angebote einzustellen und die an die KVH übermittelten Daten und Informationen über das Angebot sorgfältig zu prüfen und wahrheitsgemäß zusammenzustellen. Wir behalten uns dennoch ausdrücklich das Recht vor, Angebote ohne Nennung von Gründen nicht anzunehmen oder nicht freizuschalten.
(2) Jeder Anbieter verpflichtet sich darüber hinaus, die sofortige Deaktivierung (Mitteilung) seines Angebotes zu betreiben, wenn dieses nicht mehr verfügbar oder nicht mehr in der angebotenen Form verfügbar ist. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.
(3) Der Anbieter stellt die KVH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber der KVH geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung aller damit verbundenen Kosten, insbesondere auch Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
(4) Bei der Zusammenführung von Anbietern und Interessenten vermittelt die KVH lediglich die ihm von den Anbietern gegebenen Informationen. Die KVH übernimmt dabei keine Gewähr für deren inhaltliche Richtigkeit sowie mögliche Konditionen oder Versprechen. Eine Haftung von KVH im Zusammenhang mit dem Inhalt der Informationen scheidet aus.
§ 5 Geltendes Recht
Die rechtliche Beziehung zwischen KVH und allen Anbietern, Interessenten und sonstigen Nutzern richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 6 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der KVH als vereinbart.
§ 7 Änderung dieser AGB / Salvatorische Klausel / Textform
(1) Die KVH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Die KVH wird den Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
(2) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder eine Vereinbarung hierüber bedürfen der Textform.
AEB Stand 04.09.2023 (Datei zum Download)
1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für sämtliche Aufträge über Lieferungen und Leistungen der KVH mit Dritten. Es handelt sich um zusätzliche Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1.2 Durch Vereinbarung dieser AEB sind die VOL/B Bestandteil des Auftrags. Die VOL/B stehen unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
1.3 Etwaige Vertragsbestimmungen des Auftragnehmers gelten nachrangig. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn diese ausdrücklich in Schriftform vereinbart sind. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen, die in Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers genannt sind.
2 Aufträge
2.1 Aufträge (Bestellungen, Zuschlagserteilungen) sind nur wirksam, wenn diese schriftlich erteilt werden. Die Einhaltung der Schriftform gilt bei der Übermittlung per E-Mail als gewahrt. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Aufträge sind vom Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen schriftlich zu bestätigen.
2.3 Auftragsbestätigungen, die von der Bestel-lung abweichen, sind unwirksam, wenn sie nicht von der KVH schriftlich bestätigt werden.
3 Erfüllungsort, Lieferung
3.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leis-tungen ist der von der KVH bestimmte Ort der Leistungsabnahme. Lieferungen und Leistungen sind, soweit nicht anders vereinbart, wäh-rend der allgemeinen Geschäftszeiten der KVH zu liefern oder auszuführen.
3.2 Allen Lieferungen und Leistungen ist ein Nachweis (Lieferschein, Stundennachweis, o.ä.) beizufügen. Es müssen Zeit, Art und Umfang der Lieferung bzw. Leistung und Be-stellnummer eindeutig und verständlich angegeben sein.
3.3 Die Unterzeichnung eines etwaigen Lieferscheins bestätigt nur die räumliche Verbringung in den Einflussbereich der KVH, nicht aber die Vollständigkeit oder Mangelfreiheit.
3.4 Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Auftragnehmer die Versand- und Verpackungskosten.
4 Leistungserbringung
4.1 Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, die dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen Stand der Technik auf dem Gebiet der Beauftragung entspricht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Setzt der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung oder Teilen der Leistung Dritte (Subunternehmer) ein, hat er die KVH vor Leistungserbringung hiervon in Kenntnis zu setzen.
5 Preise
5.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise, die sämtliche für die Erbringung der Leistung anfallende Nebenkosten beinhalten.
5.2 Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit sind nur zulässig, wenn dies vertraglich vor-gesehen ist und die Preiserhöhungen schriftlich durch die KVH bestätigt wurden.
6 Rechnungen
6.1 Rechnungen sind in elektronischer Form im pdf-Format sowie mit korrekter Rechnungs-anschrift und Bankverbindung an rechnungen(at)kvhessen(.)de zu senden.
6.2 Auf allen Rechnungen ist grundsätzlich die bei Beauftragung bereitgestellte Bestellnummer (Auftragsnummer) anzugeben. Ist die Bestellnummer nicht aufgeführt, behält sich die KVH vor, die entsprechenden Rechnungen unbearbeitet zurückzusenden.
6.3 Bei Dienstleistungen ist den Rechnungen grundsätzlich ein durch den Empfänger abge-zeichneter Leistungsnachweis beizufügen. Fehlt der Leistungsnachweis, behält sich die KVH vor, die entsprechenden Rechnungen unbearbeitet zurückzusenden.
7 Zahlung, Skonto
7.1 Die Zahlung von Rechnungen erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der prüffähigen Rechnung. Die Fälligkeit tritt erst nach vertragsgemäßer Leistungserbringung ein.
7.2 Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder durch den Auftragnehmer auf der Rechnung angeboten worden sind, beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung nebst bestätigtem Leistungsnachweis und mit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Macht die KVH berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt.
8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Abnahme der Leistung.
9 Datenschutz, Geheimhaltung
9.1 Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Auftrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist der KVH auf Verlangen nachzuweisen.
9.2 Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen der KVH eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen.
9.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzu-geben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwenden.
9.4 Der Auftragnehmer ist nur dann berechtigt, vertrauliche Informationen an Subunternehmer weiterzugeben, wenn die KVH deren Einsatz ausdrücklich zugestimmt hat und wenn diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den Subunternehmer erforderlich sind („need-to-know“-Prinzip). Dies gilt nur, wenn sich der Subunternehmer zuvor der KVH gegenüber mindestens in glei-chem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber der KVH.
9.5 Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion benannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
9.6 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung eines oder mehrerer Verträge zwischen den Parteien weiter, solange die vertraulichen Informationen nicht zu allgemeinen Informationen geworden sind.
9.7 Die KVH kann den Vertrag ganz oder teilweise außerordentlich kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder der KVH ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, weil der Auftragnehmer Vorschriften zur Geheimhaltung oder zum Datenschutz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AEB ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ungültige oder undurchführbare Bestimmungen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Regelung zu ersetzen.
10.2 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
10.3 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.