Am üHGD teilnehmen
Bereitschaft in der Bereitschaft: Der überregionale Hintergrundbereitschaftsdienst (üHGD) ist eine Organisationsform und Teil des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) Hessen. Der üHGD soll primär kurzfristige Ausfälle von ÄBD-Ärztinnen und -Ärzten abdecken. Dafür übernehmen üHGD-Ärztinnen und -Ärzte vakante Dienste in einem ÄBD-Bezirk des jeweiligen üHGD-Bezirks, wenn sie von der ÄBD-Dispositionszentrale beauftragt werden. Dies kann sowohl ein Dienst in einer ÄBD-Zentrale als auch ein Hausbesuchsdienst sein.
So können Sie am üHGD teilnehmen
Für den ÄBD zugelassene Ärztinnen und Ärzte können sich im Portal MeinÄBD freiwillig in offene üHGD-Dienste eintragen. Um Engpässe zu vermeiden, werden offene Dienste rechtzeitig, zentral und verpflichtend durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) besetzt. Dazu werden alle in einem üHGD-Bezirk zur Teilnahme am allgemeinen ÄBD verpflichteten Ärztinnen und Ärzte herangezogen. Jede oder jeder durch die KVH eingeteilte Ärztin/Arzt wird schriftlich darüber informiert.
Wenn Sie sich für eine Teilnahme am üHGD interessieren, schreiben Sie eine E-Mail mit Kontaktdaten und gewünschtem üHGD-Bereich an hintergrunddienst(at)kvhessen(.)de.
Wie läuft der Dienst ab?
Ärzte, die einen üHGD-Dienst übernommen haben, müssen innerhalb eines üHGD-Bereichs einspringen, wenn
- Kollegen im ÄBD (Vordergrunddienst) kurzfristig ausfallen, also maximal 24 Stunden vor Dienstbeginn.
- Kollegen im ÄBD die Versorgung der Patienten wegen hohen Betriebs nicht sicherstellen können und Unterstützung brauchen.
ÜHGD-Dienste lohnen sich
Allein für die Dienstbereitschaft im üHGD erhalten Ärztinnen und Ärzte zehn Euro pro Stunde als Honorar. Bei einem Dienstantritt im Vordergrunddienst, erhalten sie zusätzlich das ÄBD-Honorar nach § 8 der Bereitschaftsdienstordnung (BDO).